Reha Sport
Mit ärztlicher Verordnung
Trainingszeiten:
Dienstag: 16:30-17:30 alle 2 Wochen (Gymnastikraum)
Dienstag: 17:45-18:45 (Gymnastikraum)
Mittwoch: 18:00-19:00 (Gymnastikraum)
Mittwoch: 19:15-20:15 (Gymnastikraum)
Donnerstag: 9:00-10:00 (Gymnastikraum)
Altersgruppe:
ab 18 Jahre
Leistungsniveau: für alle
Sportgeräte/Ausrüstun vorhanden
Anmeldung erforderlich:
per E-Mail [email protected], bitte mit Angabe ihrer Handy-Nr.
Abteilungsleiter/in:
Claudia Ringlstetter - für Donnerstags
Tel: 08705 / 93 86 77
E-Mail: [email protected]
Abteilungsleiter/in:
Claudia Schilling - Cwickel - für Dienstag & Mittwoch
Was ist Rehasport?
Rehasport ist die umgangssprachliche Abkürzung des Begriffs Rehabilitationssport. Dabei handelt es sich um ein ärztlich verordnetes Gruppentraining, welches von einem lizenzierten Übungsleiter geleitet wird. Durch die speziellen sowie vielseitigen Anwendungen von sportlichen (Gymnastik-)Übungen, spricht man auch gerne von einem Therapiekonzept. Für ein offiziell anerkanntes bzw. zertifiziertes Gruppentraining, sind die Vorgaben der gesetzlichen Rahmenvereinbarung sowie des §64 SGB IX bindend.
Konzept:
Rehabilitationssport ist ein Konzept, welches durch die Mittel des Sports sowie sportlich ausgerichteter Spiele, körperlichen Einschränkungen von Rehasportlern positiv entgegenwirkt. Damit setzt man auf Bewegungstraining, anstelle von Behandlungen mit Medikamenten. Primär sollen Patienten mehr Kraft, Ausdauer oder koordinative Fähigkeiten erlangen. Aber auch die Stärkung des Selbstbewusstseins, positive Effekte des Gruppentrainings
(z.B. gegen Einsamkeit) sowie ein angenehmeres Alltagsleben (Berufsleben) sind gewünschte Ergebnisse.
Wer hat Anspruch auf Reha
Gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitationssport Leistungen haben ausschließlich Patienten, die sich in einer ärztlichen Behandlung befinden. Infolgedessen kann nur ein Arzt Rehasport verordnen (Antragsformular 56), sofern eine Teilnahme am Rehasport nicht freiwillig erfolgt.
Durch ein Rezept, erhalten Rehasportler Anspruch auf Kostenübernahme der Gesetzlichen Kostenträger für die Sozialleistung (in Höhe der Vergütungssätze). Viele erhalten ein Rehasport Rezept, wenn sie bereits an einer körperlichen Behinderung leiden oder davon bedroht sind.
Klassische Rehasportler haben Beschwerden am Bewegungs- und Stützapparat.
Gültigkeit
Die Gültigkeit einer Rehasport Verordnung umfasst, je nach Diagnose, eine maximale Anspruchsdauer von 6, 18 bzw. 36 Monaten. Grundsätzlich beginnt der Anspruch auf Rehasport mit Ausstellung des Rezeptes. Weil dieses aber zuerst einer Genehmigung bzw. eines passenden Standorts bedarf, ist mit dem Rehasport gewöhnlich innerhalb von 3 Monaten zu beginnen. Für genauere Informationen sollten Sie Ihre zuständige Krankenkasse befragen, um ganz sicher zu sein.
Ziele des Rehasports
Primäre Rehasport Ziele sind die Vitalität sowie Mobilität von Patienten zu verbessern. So soll eine Hilfe zur Selbsthilfe für die Teilnehmer entstehen. Final soll ein Rehasportler die erlernten Übungen eigenverantwortlich ausführen, wenn die Einheiten (i.d.R. 50) abtrainiert sind. Wichtige Ziele für die Praxis sind u.a.:
- Reduktion bzw. Linderung von (chronischen) Schmerzen
- Wiedereingliederung in das Alltags- und Berufsleben
- Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination oder Mobilität
- Stärkung von Kraft, Ausdauer sowie Selbstbewusstsein
- Positive Gruppendynamik sowie Erfahrungsaustausch für Patienten
Wie das Funktionstraining, ist Rehabilitationssport eine ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation. Beide Leistungen setzen auf die Mittel des Sports als Alternative zur Heilmittelbehandlung. Dennoch gibt es wesentliche Unterschiede – siehe Unterschied Rehabilitationssport und Funktionstraining.